Gewerbekunden

 

Zuverlässige Abwicklung Ihrer geschäftlichen Versicherungsangelegenheiten

Wie Sie an den Referenzen erkennen, vertrauen uns zahlreiche Unternehmen der Region seit vielen Jahren die Abwicklung ihrer Versicherungsangelegenheiten an.

Viele dieser Kunden halten uns schon seit über 30 Jahren die Treue. Der Grund dafür liegt zum einen darin, dass wir bei der Platzierung der Versicherungsverträge auf ein hervorragendes Preis- Leistungsverhältnis achten. Entscheidend ist jedoch sicherlich, dass die Abwicklung von Vertrags- und Schadenangelegenheiten für unsere Kunden äußerst unkompliziert ist!

Ein Anruf bei uns, und wir kümmern uns um den Rest.

Referenzen & Ansprechpartner


Haben Sie Ihre Versicherungsverträge schon einmal hinsichtlich folgender „Stolpersteine“ unter die Lupe genommen?

Diese und weitere Sachverhalte führen im Schadenfall häufig zu erheblichen Problemen, schlimmstenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes. Mit unseren „VEMA-Konzepten“ haben wir für Sie die passende Lösung!

  • 1.Unterversicherung

    Die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme ist leichter gesagt als getan. Es gibt jedoch Spezialkonzepte, die auf die Anrechnung einer eventuellen Unterversicherung weitgehend verzichten.

  • 2.Garagenverordnung

    Wussten Sie schon, dass das Abstellen von Fahrzeugen in Ihrem Betriebsgebäude zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann?

  • 3.Elektrische Anlagen

    Werden alle Ihre Elektrogeräte
    (ob Kaffeemaschine oder Hilti) regelmäßig von einem Fachbetrieb überprüft? Falls nicht, kann das zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen!

  • 4.Neuwertentschädigung

    Sie haben eine Neuwertversicherung!? Sind Sie sicher dass im Schadenfall auch immer der Neuwert reguliert wird?

  • 5.grobe Fahrlässigkeit

    Haben Sie nicht auch schon einmal vergessen ein gekipptes Fenster zu schließen? Es gibt Spezialkonzepte die bei grob fahrlässig verursachten Schäden auf eine Leistungskürzung verzichten.

  • 6.gemietete/geliehene Geräte

    Ihr Mitarbeiter beschädigt den gemieteten Minibagger. Tritt Ihre Betriebshaftpflicht in solch einem Fall ein?