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1.Unterversicherung
Die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme ist leichter gesagt als getan. Es gibt jedoch Spezialkonzepte, die auf die Anrechnung einer eventuellen Unterversicherung weitgehend verzichten.
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2.Garagenverordnung
Wussten Sie schon, dass das Abstellen von Fahrzeugen in Ihrem Betriebsgebäude zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann?
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3.Elektrische Anlagen
Werden alle Ihre Elektrogeräte
(ob Kaffeemaschine oder Hilti) regelmäßig von einem Fachbetrieb überprüft? Falls nicht, kann das zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen!
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4.Neuwertentschädigung
Sie haben eine Neuwertversicherung!? Sind Sie sicher dass im Schadenfall auch immer der Neuwert reguliert wird?
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5.grobe Fahrlässigkeit
Haben Sie nicht auch schon einmal vergessen ein gekipptes Fenster zu schließen? Es gibt Spezialkonzepte die bei grob fahrlässig verursachten Schäden auf eine Leistungskürzung verzichten.
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6.gemietete/geliehene Geräte
Ihr Mitarbeiter beschädigt den gemieteten Minibagger. Tritt Ihre Betriebshaftpflicht in solch einem Fall ein?